Weitere nicht selbsterhaltungsfähige Kinder im Haushalt (§ 231 ABGB) – je Kind werden € 200,–
vom Familieneinkommen abgezogen. Kinder, die selbst eine beitragspflichtige Einrichtung besuchen,
zählen beim Geschwisterabschlag, nicht hier.
Hinterlegte Parameter
3 %
Anteil der Berechnungsgrundlage
€ 53,–
Mindestbeitrag ohne Abschläge
€ 137,–
Höchstbeitrag KS/KiGa (5 Tage)
€ 138,–
Höchstbeitrag Hort (5 Tage)
Stand April 2026 · Indexanpassung 2026/27: +3,6 % · Die Werte können gemäß Tarifordnung
der Gemeinde abweichen.
Monatlicher Elternbeitrag
€ 0,00
für 5 Tage pro Woche
Dieser Rechner dient der Orientierung. Maßgeblich sind die Oö. Elternbeitragsverordnung 2024
und die Tarifordnung der Marktgemeinde Taiskirchen im Innkreis.
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